
Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Minden-Lübbecke zusammengeschlossenen Innungen e.V.




Alters- und Hinterbliebenenversorgung für den Betriebsinhaber und seinen Ehegatten
Zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter sowie zur Hinterbliebenenversorgung reichen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - sofern überhaupt Ansprüche bei Selbständigen vorhanden sind - bei weitem nicht aus.
Auch die Ansprüche bei geminderter Erwerbsfähigkeit/ Invalidität können keine finanzielle Sicherheit garantieren.
Daher empfehlen Rentenexperten seit langem: Wer für die Zukunft vorsorgen will, kann sich nicht allein auf staatliche Versorgung verlassen.