Besonders interessant für Senioren
- Den Unfallschutz AKTIV können Sie bereits ab dem 55. Lebensjahr genießen
- Der Unfallschutz AKTIV kennt kein Höchstversicherungs- und Höchstaufnahmealter
- Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen nach Bewusstseinsstörungen
- Invaliditätsentschädigungen erhalten Sie bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 %
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