Herzlich willkommen beim Versorgungswerk des Mittelthüringer Handwerks e.V.
Das Versorgungswerk ist die Selbsthilfeeinrichtung unseres örtlichen Handwerks.
Das Versorgungswerk des Mittelthüringer Handwerks ist eine soziale Gemeinschaftseinrichtung der Innungen des Handwerkes in den Bezirken der Kreishandwerkerschaften von Sömmerda, Weimar und des Weimarer Landes (jetzt Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen, Geschäftsstelle Apolda).
Es ist aus den genannten Versorgungswerken der Kreishandwerkerschaften und deren Innungen hervorgegangen.
Diese Versorgungswerke wurden durch verantwortungsbewußte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gegründet.
Das erste Geschäftsjahr begann am 01.07.1991.
Der Beschluß über ein gemeinsames Versorgungswerk wurde durch die jeweilige Vollversammlung im Oktober 2001 gefaßt.
Am 18.04.2002 erfolgte die Eintragung des gemeinsamen Versorgungswerkes unter der VR 179 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Sömmerda.
Die starke Gemeinschaft unseres Versorgungswerkes bietet Ihnen Sicherheit zu Sonderkonditionen.
Der wirkliche Wert einer Partnerschaft zeigt sich bekanntlich in einer Krise. Partnerschaft bedeutet aber nicht nur erreichbar zu sein, sondern auch zuverlässig. Denn gerade in der aktuellen Zeit kann ein Versicherer beweisen, dass er seine Versprechen hält. Das tun wir aktuell Tag für Tag, indem Sie und wir den Betrieb reibungsarm aufrechterhalten und unsere Leistungsversprechen erfüllen.
Neben den gesundheitlichen Sorgen vieler Menschen bestehen derzeit in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auch erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Risiken. Es ist klar, dass viele von Einkommenseinbußen betroffene Kunden sich Sorgen um die Bezahlbarkeit ihrer Versicherungsbeiträge machen. Hier wollen wir schnell und unkompliziert helfen und temporäre Lösungen anbieten.
Deshalb hat SIGNAL IDUNA für in Not geratene Kunden ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet, das sie in diesen schweren Zeiten unterstützen wird.
Wir sind an Ihrer Seite – unseren Kundenservice erreichen Sie telefonisch und digital.
(Mai 2020) Die aktuell verordneten, flächendeckenden Betriebsschließungen stellen ganze Branchen vor wirtschaftliche Herausforderungen. In Sachen Versicherungsschutz herrscht in diesem Zusammenhang verbreitet Unklarheit darüber, dass Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) leistet die SIGNAL IDUNA Gruppe grundsätzlich auch bei der Schließung von Betrieben infolge des Corona-Virus, wenn diese aufgrund einzelner, individueller behördlicher Anordnungen geschlossen werden. Mehrere tausend Betriebe haben eine solche Betriebsschließungsversicherung bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossen. Hier prüft die Gruppe die Deckung für jeden Einzelfall. Bei Allgemeinverfügungen orientiert sich die SIGNAL IDUNA an der Logik des Modells, das dem aktuellen Vorschlag von Bayerischem Wirtschaftsministerium, Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. und einzelnen Versicherern zugrunde liegt. Dies überträgt die Gruppe bundesweit auf alle Branchen. Auch hier wird jeder Einzelfall geprüft.
Im Gegensatz zur BSV leistet die deutlich häufiger abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) im Falle eines Schadens durch beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder anderer Elementarereignisse. Sie schützt das Unternehmen, wenn ein Ertragsausfall infolge Betriebsunterbrechung durch die vorgenannten Gefahren eintritt. Dazu gehört, dass der Unternehmer Löhne, Gehälter, Mieten, Leasinggebühren und fortlaufende Pauschalen für Telekommunikation und Strom weiterzahlen kann. Nicht zuletzt sollte auch der entgangene Gewinn des Unternehmers abgedeckt sein. Die BUV leistet dagegen nie bei Schließung des Betriebes aufgrund von Corona oder anderer Erkrankungen. Diese Leistungen gehören nicht zum Deckungsumfang dieser Versicherungsart.
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