Als Arbeitnehmer ist man im Falle eines Unfalls gut abgesichert. Natürlich, wofür ist denn sonst die gesetzliche Unfallversicherung da? So denken viele – und denken leider falsch. Denn die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur während der Arbeit und auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle oder von dort nach Hause. In der Freizeit, in der die meisten Unfälle passieren, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.
Im Falle eines Unfalls einfach gut versichert.
Wenn’s wirklich darauf ankommt, greift die private Unfallversicherung mit individuellem Komplett-Schutz.
Zusatzleistungen für Mitglieder eines Versorgungswerks
Das Versorgungswerk bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Mitgliedsbetriebe nicht nur maßgeschneiderten Unfallschutz, sondern darüber hinaus attraktive Zusatzleistungen in Kooperation mit SIGNAL IDUNA. Rund um die Uhr, weltweit.
Speziell für Handwerker: Mehr Leistung – mehr Schutz!
Die Leistungen der Unfallversicherung über Ihr Versorgungswerk können Sie durch eine attraktive Leistungsvariante noch gezielter an die Risiken Ihres Berufes anpassen.
Bei den erhöhten Gliedertaxe speziell für Handwerker sind einzelne Körperteile, die für die Ausübung des Berufes von besonderer Bedeutung sind, gegenüber der normalen Gliedertaxe deutlich höher bewertet. Das bietet Ihnen zusätzliche finanzielle Sicherheit.
Der wirkliche Wert einer Partnerschaft zeigt sich bekanntlich in einer Krise. Partnerschaft
bedeutet aber nicht nur erreichbar zu sein, sondern auch zuverlässig. Denn gerade in der
aktuellen Zeit kann ein Versicherer beweisen, dass er seine Versprechen hält. Das tun wir
aktuell Tag für Tag, indem Sie und wir den Betrieb reibungsarm aufrechterhalten und unsere
Leistungsversprechen erfüllen.
Neben den gesundheitlichen Sorgen vieler Menschen bestehen derzeit in Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie auch erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Risiken. Es ist klar, dass
viele von Einkommenseinbußen betroffene Kunden sich Sorgen um die Bezahlbarkeit ihrer
Versicherungsbeiträge machen. Hier wollen wir schnell und unkompliziert helfen und temporäre
Lösungen anbieten.
Deshalb hat SIGNAL IDUNA für in Not geratene Kunden ein umfangreiches Maßnahmenpaket
verabschiedet, das sie in diesen schweren Zeiten unterstützen wird.
Wir sind an Ihrer Seite – unseren Kundenservice erreichen Sie telefonisch und digital.
(Mai 2020) Die aktuell verordneten, flächendeckenden
Betriebsschließungen stellen ganze Branchen vor wirtschaftliche
Herausforderungen. In Sachen Versicherungsschutz herrscht in diesem Zusammenhang
verbreitet Unklarheit darüber, dass Betriebsschließungs- und
Betriebsunterbrechungsversicherung zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) leistet die
SIGNAL IDUNA Gruppe grundsätzlich auch bei der Schließung von Betrieben
infolge des Corona-Virus, wenn diese aufgrund einzelner, individueller
behördlicher Anordnungen geschlossen werden. Mehrere tausend Betriebe haben eine
solche Betriebsschließungsversicherung bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossen. Hier
prüft die Gruppe die Deckung für jeden Einzelfall.
Bei Allgemeinverfügungen orientiert sich die SIGNAL IDUNA an der Logik des
Modells, das dem aktuellen Vorschlag von Bayerischem Wirtschaftsministerium,
Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Vereinigung der Bayerischen
Wirtschaft e.V. und einzelnen Versicherern zugrunde liegt. Dies überträgt die
Gruppe bundesweit auf alle Branchen. Auch hier wird jeder Einzelfall geprüft.
Im Gegensatz zur BSV leistet die deutlich häufiger abgeschlossene
Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) im Falle eines Schadens durch
beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder anderer
Elementarereignisse. Sie schützt das Unternehmen, wenn ein Ertragsausfall
infolge Betriebsunterbrechung durch die vorgenannten Gefahren eintritt. Dazu
gehört, dass der Unternehmer Löhne, Gehälter, Mieten, Leasinggebühren und
fortlaufende Pauschalen für Telekommunikation und Strom weiterzahlen kann. Nicht
zuletzt sollte auch der entgangene Gewinn des Unternehmers abgedeckt sein.
Die BUV leistet dagegen nie bei Schließung des Betriebes aufgrund von Corona
oder anderer Erkrankungen. Diese Leistungen gehören nicht zum Deckungsumfang
dieser Versicherungsart.
Kontakt
Versorgungswerk des Schornsteinfegerhandwerks e.V.
Westerwaldstr. 653757 Sankt Augustin Tel.: 02241-3407-0Fax: 02241-3407-10