Als Arbeitnehmer ist man im Falle eines Unfalls gut abgesichert. Natürlich, wofür ist denn sonst die gesetzliche Unfallversicherung da? So denken viele – und denken leider falsch. Denn die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur während der Arbeit und auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle oder von dort nach Hause. In der Freizeit, in der die meisten Unfälle passieren, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.
Im Falle eines Unfalls einfach gut versichert.
Wenn’s wirklich darauf ankommt, greift die private Unfallversicherung mit individuellem Komplett-Schutz.
Zusatzleistungen für Mitglieder eines Versorgungswerks
Das Versorgungswerk bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Mitgliedsbetriebe nicht nur maßgeschneiderten Unfallschutz, sondern darüber hinaus attraktive Zusatzleistungen in Kooperation mit SIGNAL IDUNA. Rund um die Uhr, weltweit.
Speziell für Handwerker: Mehr Leistung – mehr Schutz!
Die Leistungen der Unfallversicherung über Ihr Versorgungswerk können Sie durch eine attraktive Leistungsvariante noch gezielter an die Risiken Ihres Berufes anpassen.
Bei den erhöhten Gliedertaxe speziell für Handwerker sind einzelne Körperteile, die für die Ausübung des Berufes von besonderer Bedeutung sind, gegenüber der normalen Gliedertaxe deutlich höher bewertet. Das bietet Ihnen zusätzliche finanzielle Sicherheit.
Der wirkliche Wert einer Partnerschaft zeigt sich bekanntlich in einer Krise. Partnerschaft bedeutet aber nicht nur erreichbar zu sein, sondern auch zuverlässig. Denn gerade in der aktuellen Zeit kann ein Versicherer beweisen, dass er seine Versprechen hält. Das tun wir aktuell Tag für Tag, indem Sie und wir den Betrieb reibungsarm aufrechterhalten und unsere Leistungsversprechen erfüllen.
Neben den gesundheitlichen Sorgen vieler Menschen bestehen derzeit in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auch erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Risiken. Es ist klar, dass viele von Einkommenseinbußen betroffene Kunden sich Sorgen um die Bezahlbarkeit ihrer Versicherungsbeiträge machen. Hier wollen wir schnell und unkompliziert helfen und temporäre Lösungen anbieten.
Deshalb hat SIGNAL IDUNA für in Not geratene Kunden ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet, das sie in diesen schweren Zeiten unterstützen wird.
Wir sind an Ihrer Seite – unseren Kundenservice erreichen Sie telefonisch und digital.
(Mai 2020) Die aktuell verordneten, flächendeckenden Betriebsschließungen stellen ganze Branchen vor wirtschaftliche Herausforderungen. In Sachen Versicherungsschutz herrscht in diesem Zusammenhang verbreitet Unklarheit darüber, dass Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) leistet die SIGNAL IDUNA Gruppe grundsätzlich auch bei der Schließung von Betrieben infolge des Corona-Virus, wenn diese aufgrund einzelner, individueller behördlicher Anordnungen geschlossen werden. Mehrere tausend Betriebe haben eine solche Betriebsschließungsversicherung bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossen. Hier prüft die Gruppe die Deckung für jeden Einzelfall. Bei Allgemeinverfügungen orientiert sich die SIGNAL IDUNA an der Logik des Modells, das dem aktuellen Vorschlag von Bayerischem Wirtschaftsministerium, Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. und einzelnen Versicherern zugrunde liegt. Dies überträgt die Gruppe bundesweit auf alle Branchen. Auch hier wird jeder Einzelfall geprüft.
Im Gegensatz zur BSV leistet die deutlich häufiger abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) im Falle eines Schadens durch beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder anderer Elementarereignisse. Sie schützt das Unternehmen, wenn ein Ertragsausfall infolge Betriebsunterbrechung durch die vorgenannten Gefahren eintritt. Dazu gehört, dass der Unternehmer Löhne, Gehälter, Mieten, Leasinggebühren und fortlaufende Pauschalen für Telekommunikation und Strom weiterzahlen kann. Nicht zuletzt sollte auch der entgangene Gewinn des Unternehmers abgedeckt sein. Die BUV leistet dagegen nie bei Schließung des Betriebes aufgrund von Corona oder anderer Erkrankungen. Diese Leistungen gehören nicht zum Deckungsumfang dieser Versicherungsart.
Kontakt
Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Wesel zusammengeschlossenen Innungen e.V.