Bürgerentlastungsgesetz

Das Bürgerentlastungsgesetz bringt den Steuerzahlern Entlastungen in Höhe von ca. 9,5 Mrd. €. Sinnvoll ist diese Entlastung allemal, so kann die Entlastung beispielsweise dazu genutzt werden, um die eigenen Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter spührbar abzumildern, ggfs. sogar auf "0" zu senken. Damit diese Entlastungen aber auch sofort "netto" spührbar werden, sind allerdings ein paar Regeln zu beachten.
Informieren Sie sich daher noch heute darüber:

  • Wie hoch ist meine ganz persönliche Entlastung ?
  • Was muss ich tun, damit die Entlastung für mich sofort "netto" spürbar ist ?
  • Wie kann ich meine Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter finanzieren ?
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