Zur Wahrnehmung dieser vor allem für den Mittelstand wichtigen Aufgaben kooperiert unser Versorgungswerk mit dem erfahrenen berufsständischen Partner, der SIGNAL IDUNA Gruppe.
Diese Zusammenarbeit hat sich nicht nur bei uns über viele Jahre bewährt. SIGNAL IDUNA unterhält bundesweit vertragliche Bindungen zu rund 300 Versorgungswerken des Handwerk und Einzelhandels.
Hiervon profitiert der Mittelstand in besonderem Maße: durch gemeinsam erkannte Bedürfnisse kann SIGNAL IDUNA ein besonderes Dienstleistungs- und Beratungsangebot sowie zahlreiche Spezialtarife als solide Grundlage für eine gesicherte Existenz bieten.
Die Handwerk Challenge
Die SIGNAL IDUNA Gruppe und das Handwerk - Tradition mit Zukunft
Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts gründeten selbstständige Handwerker und Gewerbetreibende Selbsthilfeeinrichtungen zur Krankheits- und Hinterbliebenenversorgung und legten damit den Grundstein des heute größten berufsständischen Versicherers.
Die traditionell engen Verbindungen zu den Organisationen des Handwerks sind bis heute geblieben. Dies spiegelt sich auch in der personellen Besetzung der Gremien der SIGNAL IDUNA wider:
In Aufsichtsräten, Mitgliedervertretungen und Fachbeiräten arbeiten maßgebliche Repräsentanten des Handwerks mit und stellen dort ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Verfügung.
Die SIGNAL IDUNA Gruppe - mit dem Handwerk, für das Handwerk
Durch direkte Impulse aus dem Handwerk kann sich die SIGNAL IDUNA Gruppe frühzeitig auf die sich wandelnden Absicherungsbedürfnisse dieses Wirtschaftszweiges einstellen und entsprechend reagieren.
Zielgruppenspezifischer Service, eine bedarfsgerechte Produktgestaltung sowie zahlreiche Kooperationen mit den Organisationen und Institutionen des Handwerks sind weitere Merkmale dieser langjährigen Tradition.
Der wirkliche Wert einer Partnerschaft zeigt sich bekanntlich in einer Krise. Partnerschaft
bedeutet aber nicht nur erreichbar zu sein, sondern auch zuverlässig. Denn gerade in der
aktuellen Zeit kann ein Versicherer beweisen, dass er seine Versprechen hält. Das tun wir
aktuell Tag für Tag, indem Sie und wir den Betrieb reibungsarm aufrechterhalten und unsere
Leistungsversprechen erfüllen.
Neben den gesundheitlichen Sorgen vieler Menschen bestehen derzeit in Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie auch erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Risiken. Es ist klar, dass
viele von Einkommenseinbußen betroffene Kunden sich Sorgen um die Bezahlbarkeit ihrer
Versicherungsbeiträge machen. Hier wollen wir schnell und unkompliziert helfen und temporäre
Lösungen anbieten.
Deshalb hat SIGNAL IDUNA für in Not geratene Kunden ein umfangreiches Maßnahmenpaket
verabschiedet, das sie in diesen schweren Zeiten unterstützen wird.
Wir sind an Ihrer Seite – unseren Kundenservice erreichen Sie telefonisch und digital.
(Mai 2020) Die aktuell verordneten, flächendeckenden
Betriebsschließungen stellen ganze Branchen vor wirtschaftliche
Herausforderungen. In Sachen Versicherungsschutz herrscht in diesem Zusammenhang
verbreitet Unklarheit darüber, dass Betriebsschließungs- und
Betriebsunterbrechungsversicherung zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) leistet die
SIGNAL IDUNA Gruppe grundsätzlich auch bei der Schließung von Betrieben
infolge des Corona-Virus, wenn diese aufgrund einzelner, individueller
behördlicher Anordnungen geschlossen werden. Mehrere tausend Betriebe haben eine
solche Betriebsschließungsversicherung bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossen. Hier
prüft die Gruppe die Deckung für jeden Einzelfall.
Bei Allgemeinverfügungen orientiert sich die SIGNAL IDUNA an der Logik des
Modells, das dem aktuellen Vorschlag von Bayerischem Wirtschaftsministerium,
Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Vereinigung der Bayerischen
Wirtschaft e.V. und einzelnen Versicherern zugrunde liegt. Dies überträgt die
Gruppe bundesweit auf alle Branchen. Auch hier wird jeder Einzelfall geprüft.
Im Gegensatz zur BSV leistet die deutlich häufiger abgeschlossene
Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) im Falle eines Schadens durch
beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder anderer
Elementarereignisse. Sie schützt das Unternehmen, wenn ein Ertragsausfall
infolge Betriebsunterbrechung durch die vorgenannten Gefahren eintritt. Dazu
gehört, dass der Unternehmer Löhne, Gehälter, Mieten, Leasinggebühren und
fortlaufende Pauschalen für Telekommunikation und Strom weiterzahlen kann. Nicht
zuletzt sollte auch der entgangene Gewinn des Unternehmers abgedeckt sein.
Die BUV leistet dagegen nie bei Schließung des Betriebes aufgrund von Corona
oder anderer Erkrankungen. Diese Leistungen gehören nicht zum Deckungsumfang
dieser Versicherungsart.
Kontakt
Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf zusammengeschlossenen Innungen e.V.