Cyberschutz für Handwerksbetriebe

Weitreichender Versicherungsschutz sowie professionelle Soforthilfe im Falle eines Cyber-Angriffs.

Die schnell voranschreitende Digitalisierung lässt Handwerksbetriebe zu einem
immer begehrteren Ziel von Hackerangriffen werden. Obwohl sich 90% der
Bedrohung bewusst sind, besitzen nur 10% eine Cyber-Versicherung. Dabei muss man selbst keine IT-Experte sein, um sich vor solchen Gefahren zu schützen.


Jeder Betrieb denkt und agiert heutzutage digital. Ob Kundendaten oder Kommunikation, nichts funktioniert ohne Anschluss ans Netz. Schwachstellen oder Unwissenheit werden mittlerweile immer öfter von Cyber-Kriminellen ausgenutzt. Die Täter müssen dabei nicht mal vor Ort sein, sondern operieren von der ganzen Welt aus. Gerade das macht es für jeden Betrieb so gefährlich und für Cyber-Kriminelle so lukrativ. Ist der eigene Betrieb erst einmal von einem Cyber-Angriff betroffen, kann alles passieren: das IT-System muss wiederhergestellt werden, eine Betriebsunterbrechung folgt und auch Schadenersatzforderungen können erhoben werden. Ohne professionelle Hilfe kann sogar ein existenzieller Schaden drohen. Damit es nicht so weit kommt, steht SIGNAL IDUNA seinen Kunden mit dem SI Cyberschutz im Schadenfall als verlässlicher Partner unterstützend zur Seite.

Mit Perseus ist hier ein kompetenter IT-Partner an Board, der mit einem 24-Stunden-Support und seinem Online-Portal für Soforthilfe sorgt. Über Online-Trainings für Mitarbeitende und Phishing-Simulationen wird bereits vor einem Schadenfall ein umfangreicher Werkzeugkasten zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt.

Jetzt informieren
www.signal-iduna.de/si_cyberschutz


Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung: Als Arbeitgeber mit Zusatzleistungen punkten

Immer mehr Unternehmen überlegen sich Strategien, um Fachkräfte zu binden. Nicht nur eine leistungsgerechte Bezahlung ist selbstverständlich. Zunehmend beurteilen Bewerberinnen und Bewerber einen Arbeitgeber anhand der von ihm angebotenen betrieblichen Zusatzleistungen.

Mit der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung unterbreitet unser langjähriger Partner, die SIGNAL IDUNA Versicherungsgruppe, vor allem kleinen und mittleren Betrieben ein besonderes Angebot. Der Arbeitgeber erhält ein starkes Instrument, um seine Beschäftigten an den Betrieb zu binden, sie zu motivieren und somit letztlich Ausfallzeiten zu senken.

Zudem ergänzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent infolge von Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle allerdings passieren in der Freizeit: Hier greift der gesetzliche Schutzschirm nicht. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt ihre Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.

Das Tarifwerk von SIGNAL IDUNA umfasst als wichtigen Bestandteil ein professionelles Reha-Management. Dieses stellt nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und zielgerichtete Rehabilitation sicher. Neben der Kostenübernahme bietet das Reha-Management umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen. So informieren die Spezialisten beispielsweise über Therapie- und Behandlungsmaßnahmen und helfen dabei, die geeigneten Maßnahmen zu vermitteln. Der Versicherte und seine Angehörigen können sich darauf verlassen, dass ihnen rund um die Uhr medizinisch ausgebildete Fachkräfte zur Seite stehen. Aufgrund der Kooperation mit dem Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung stehen diesem zudem die spezialisierten Kliniken der Berufsgenossenschaften offen, so dass rundum optimale Betreuung gewährleistet ist.

Ab drei versicherten Personen, zu denen auch der Arbeitgeber selbst gehören kann, ist es möglich, die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen. Je höher die Zahl der Versicherten, desto günstiger wird der Beitrag. Der Betrieb kann den Beitrag in vielen Fällen steuerlich geltend machen.

Zudem ergänzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent infolge von Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle allerdings passieren in der Freizeit: Hier greift der gesetzliche Schutzschirm nicht. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt ihre Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.