Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung: Als Arbeitgeber mit Zusatzleistungen punkten
Immer mehr Unternehmen überlegen sich Strategien, um Fachkräfte zu binden. Nicht nur eine
leistungsgerechte Bezahlung ist selbstverständlich. Zunehmend beurteilen Bewerberinnen und Bewerber
einen Arbeitgeber anhand der von ihm angebotenen betrieblichen Zusatzleistungen.
Mit der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung unterbreitet unser langjähriger Partner, die SIGNAL
IDUNA Versicherungsgruppe, vor allem kleinen und mittleren Betrieben ein besonderes Angebot. Der
Arbeitgeber erhält ein starkes Instrument, um seine Beschäftigten an den Betrieb zu binden, sie zu
motivieren und somit letztlich Ausfallzeiten zu senken.
Zudem ergänzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Dieser greift erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent infolge von Arbeits- und
Wegeunfällen. Die meisten Unfälle allerdings passieren in der Freizeit: Hier greift der gesetzliche
Schutzschirm nicht. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt ihre Leistungen ab einem
Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.
Das Tarifwerk von SIGNAL IDUNA umfasst als wichtigen Bestandteil ein professionelles Reha-Management.
Dieses stellt nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und
zielgerichtete Rehabilitation sicher. Neben der Kostenübernahme bietet das Reha-Management umfangreiche
Beratungs- und Unterstützungsleistungen. So informieren die Spezialisten beispielsweise über Therapie-
und Behandlungsmaßnahmen und helfen dabei, die geeigneten Maßnahmen zu vermitteln. Der Versicherte und
seine Angehörigen können sich darauf verlassen, dass ihnen rund um die Uhr medizinisch ausgebildete
Fachkräfte zur Seite stehen. Aufgrund der Kooperation mit dem Dachverband der gesetzlichen
Unfallversicherung stehen diesem zudem die spezialisierten Kliniken der Berufsgenossenschaften offen, so
dass rundum optimale Betreuung gewährleistet ist.
Ab drei versicherten Personen, zu denen auch der Arbeitgeber selbst gehören kann, ist es möglich, die
betriebliche Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen. Je höher die Zahl der Versicherten, desto
günstiger wird der Beitrag. Der Betrieb kann den Beitrag in vielen Fällen steuerlich geltend machen.
Zudem ergänzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Dieser greift erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent infolge von Arbeits- und
Wegeunfällen. Die meisten Unfälle allerdings passieren in der Freizeit: Hier greift der gesetzliche
Schutzschirm nicht. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt ihre Leistungen ab einem
Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.
Der Herbst naht und damit auch das Fristende für alle, die zum 1. Januar 2024 ihre Kraftfahrtversicherung wechseln möchten.
Für die Autoversicherung wurde eine neue Produkt-Linie entwickelt. Für zusätzliche Flexibilität in der Gestaltung des gewünschten Versicherungsschutzes sorgen wählbare Bausteine.
Mit dem neuen Kleinflottenmodell hat die SIGNAL IDUNA besonders an die Gewerbekunden aus Handwerk und Einzelhandel gedacht. Es gilt für kleinere Fuhrparks zwischen drei und neun Firmenfahrzeugen. Darüber hinaus bieten wir ab 10 Fahrzeugen attraktive Flottenlösungen.
Achtung: Die Kündigung eines Altvertrages muss bis spätestens zum 30. November beim Versicherer eingetroffen sein, damit ein Wechsel zum Jahresbeginn 2024 wirksam werden kann. Des Weiteren steht Ihnen bei einer tariflichen Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Mail an virginian.allgeyer@signal-iduna.net , der Ihre Anfrage an eine in Ihrer Nähe liegende Agentur mit der Bitte um Kontaktaufnahme weiterleitet.
(Mai 2020) Die aktuell verordneten, flächendeckenden Betriebsschließungen stellen ganze Branchen vor wirtschaftliche Herausforderungen. In Sachen Versicherungsschutz herrscht in diesem Zusammenhang verbreitet Unklarheit darüber, dass Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) leistet die SIGNAL IDUNA Gruppe grundsätzlich auch bei der Schließung von Betrieben infolge des Corona-Virus, wenn diese aufgrund einzelner, individueller behördlicher Anordnungen geschlossen werden. Mehrere tausend Betriebe haben eine solche Betriebsschließungsversicherung bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossen. Hier prüft die Gruppe die Deckung für jeden Einzelfall. Bei Allgemeinverfügungen orientiert sich die SIGNAL IDUNA an der Logik des Modells, das dem aktuellen Vorschlag von Bayerischem Wirtschaftsministerium, Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. und einzelnen Versicherern zugrunde liegt. Dies überträgt die Gruppe bundesweit auf alle Branchen. Auch hier wird jeder Einzelfall geprüft.
Im Gegensatz zur BSV leistet die deutlich häufiger abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) im Falle eines Schadens durch beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder anderer Elementarereignisse. Sie schützt das Unternehmen, wenn ein Ertragsausfall infolge Betriebsunterbrechung durch die vorgenannten Gefahren eintritt. Dazu gehört, dass der Unternehmer Löhne, Gehälter, Mieten, Leasinggebühren und fortlaufende Pauschalen für Telekommunikation und Strom weiterzahlen kann. Nicht zuletzt sollte auch der entgangene Gewinn des Unternehmers abgedeckt sein. Die BUV leistet dagegen nie bei Schließung des Betriebes aufgrund von Corona oder anderer Erkrankungen. Diese Leistungen gehören nicht zum Deckungsumfang dieser Versicherungsart.
Kontakt
Versorgungswerk des Handwerks im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen
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