Bekanntmachung

Das Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e. V. (Amtsgericht Düren, VR 951,) und das Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossenen Innungen e. V. (Amtsgericht Euskirchen, VR 10467) haben am 22. November 2017 ihr Vermögen als Ganzes, mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf den neu gegründeten Verein Versorgungswerk der in der Kreishandwerkerschaft Rureifel zusammengeschlossenen Innungen e. V., im Wege der Verschmelzung durch Neugründung übertragen.

Das Versorgungswerk der in der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL zusammengeschlossenen Innungen e. V. gewährt als Ausgleich hierfür den Mitgliedern des Versorgungswerkes der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e. V. und des Versorgungswerkes der in der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossenen Innungen e. V. Mitgliedschaften.

Die Übernahme des Vermögens des Versorgungswerks der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e.V. und der Versorgungswerkes der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossenen Innungen e. V. erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017.

Vom 1. Januar 2018 an gelten alle Handlungen und Geschäfte des Versorgungswerks der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e. V. und des Versorgungswerks der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossenen Innungen e. V. als für Rechnung des Versorgungswerks der in der Kreishandwerkerschaft Rureifel zusammengeschlossen Innungen e. V. vorgenommen.
Besondere Rechte im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. Umwandlungsgesetzt (UmwG) bestehen bei beiden ehemaligen Versorgungswerken nicht. Besondere Vorteile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. UmwG werden weder einem Mitglied eines Vertretungs- oder Aufsichtsorgans noch dem Abschlussprüfer oder sonstigen Personen gewährt.
Das Versorgungswerk der in der Kreishandwerkerschaft Rureifel zusammengeschlossen Innungen e.V. macht den Mitglieder des Versorgungswerkes der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e. V. und des Versorgungswerkes der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossenen Innungen e.V. für den Fall, dass diese gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklären, folgendes Abfindungsangebot nach § 29 Abs. 1 UmwG: Für den Fall, dass sie ihr Ausscheiden aus dem Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e.V. oder dem Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossen Innungen e. V. erklären, wird eine Barabfindung nicht geleistet.

Das Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e. V. und das Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossenen Innungen e. V. bestellen als Gründer gemäß § 36 Abs. 2 UmwG einen ersten Vorstand für die Übergangszeit ab Abschluss des Vertrages bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung, die innerhalb von sechs Monaten nach Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister stattfinden soll.

Erster Vorstand sind folgende Personen:
- Elvira Croé, Stuckateurmeisterin, Düren, als 1. Vorsitzende.
- Kunibert Hausmann, Maler –und Lackierermeister, Langerwehe, als
stellvertretender Vorsitzender.
- Vladimir Suroveckij, Installateur- und Heizungsbauermeister, Hellenthal, als
stellvertretender Vorsitzender.

Die außerordentlichen Mitgliederversammlungen des Versorgungswerks der in der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e. V. und des Versorgungswerks der in der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossenen Innungen e. V. haben am 4. Dezember 2017 für formgerechten Zustimmungsbeschlüsse gefasst.

Kreuzau, den 16.02.2018


Elvira Croé Kunibert Hausmann Vladimir Suroveckij
1. Vorsitzende stellv. Vorsitzender stellv. Vorsitzender




Das Amtsgericht Euskirchen hat das Versorgungswerk der in der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL im Kreis Euskirchen zusammengeschlossenen Innungen e. V. (VR 10467) am 18.01.2018/25.01.2018 aus dem Vereinsregister gelöscht.

Das Amtsgericht Düren hat das Versorgungswerk der in der Kreishandwerkerschaft RUREIFEL für das Kreisgebiet Düren zusammengeschlossenen Innungen e. V. (VR 951) am 20.12.2017/01.02.2018 aus dem Vereinsregister gelöscht.

Das Versorgungswerk der in der Kreishandwerkerschaft Rureifel zusammengeschlossen Innungen e.V. (VR 2683) ist am 23.01.2018 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düren eingetragen worden.