Rechtssicherheit in der betrieblichen Altersvorsorge

Der im Betriebsrentengesetz geregelte Rechtsanspruch von Mitarbeitern auf Entgeltumwandlung wird in den meisten Betrieben nur von einem Teil der Mitarbeiter/ innen genutzt. In vielen Fällen wurde nur auf Betriebsversammlungen oder Aushängen am "schwarzen Brett" auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Grosses Gefahrenpotenzial für die Betriebe !!!

Mitarbeiter/ innen die nicht die Möglichkeit der Entgeltumwandlung nutzen, können bei fehlerhafter Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Betrieb geltend machen.

Rechtssicherheit herstellen !

Die Fachberater unseres berufständischen Partners stellen kostenfrei die Rechtssicherheit in der betrieblichen Altersversorngung in Ihrem Betrieb sicher.

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